Neue Anforderungen bei Nutztierrissen durch den Wolf

Neue Anforderungen bei Nutztierrissen durch den Wolf

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 26. November 2020 die Anforderungen an den Grundschutz beim Herdenschutz geändert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Mindestspannung auf 2.000 Volt reduziert.
  • Die Erdung wird erweitert und ist so leichter zu erfüllen: Anerkannt werden die An­zahl an Erdstäben gemäß Herstellerangabe oder laut einer Tabelle gemäß VDE-Norm (entspricht der Faustformel 1m Stab pro 1 Joule Schlagstärke) oder max. 500 V auf der Erdung.
  • Beim stromlosen Drahtgeflechtzäunen wird neben dem Untergrabschutz jetzt auch ein Überkletterschutz mit mindestens einer Litze auf 90 Zentimeter gefordert. Dafür gibt es ein Jahr Übergangsfrist und eine 100%ige Materialförderung. Da es sich um eine Aufrüstung handelt, gibt es eine 100%ige Installationskostenförderung. Wenn der Tierhalter in Eigenleistung geht, bekommt er 60% der Anschaffungskosten erstattet.

Die Originaldokumente sende wir Ihnen gern per Email. Zu den neuen Anforderungen für den Ersatz von Nutztierrissen durch den Wolf hat der ZZV eine Stellungnahme gegeben, die wi Ihnen ebenfalls gern zusenden.