Versicherungscheck zum Jahreswechsel

Versicherungscheck zum Jahreswechsel

Versicherungscheck zum Jahreswechsel

Zum richtigen Umgang mit den Versicherungsrechnungen

Hinweise der VSZM, zusammengestellt von Joachim Kamann
· Beitragsrechnungen nicht ungelesen abheften, sondern sofort die Beiträge mit der Vorjahresrechnung abgleichen!
· Ein Sonderkündigungsrecht nach einer Prämienerhöhung bei gleich bleibendem Versicherungsschutz gilt generell!
· Besprechen Sie möglichst 1x im Jahr innerhalb ihrer Familie bzw. im Betrieb das Thema Versicherung.
· Benötigen Sie wirklich alle abgeschlossenen Versicherungen? Was sind Pflichtversicherungen und welche Versicherungen sind freiwillig?
· Laden Sie in bestimmten Zeitabständen (z.B. alle 2 Jahre) ihre Versicherungsvertreter zu einem Termin ein.
· Gehen Sie bei diesem Termin Punkt für Punkt in Ruhe Ihre Verträge durch. Erbitten sie sich Bedenkzeit bei Vertragsergänzungen bzw. Vertragsabänderungen.

Merkblatt 17|01, Seite 2
Legen Sie besonderen Wert auf folgende Punkte:
1.) Wie ist mein Tierbestand versichert? Ist Tierdiebstahl enthalten?
2.) Sind alle vorhandenen Maschinen versichert? Wurden Maschinen oder Geräte verkauft oder verschrottet? Wie sind meine aktuellen Maschinen versichert? Habe ich fälschlicherweise uralte Maschinen zum Neuwert und Neumaschinen zum Zeitwert versichert? Sind die Käsereigerätschaften versichert?
3.) Brauche ich wirklich in jedem Gebäude (Stall und Hallen) eine Wasserschadensversicherung?
4.) Ist unsere Haftpflichtversicherung aktuell? Sind alle Cross-Compliance relevanten Punkte berücksichtigt? Stelle ich Lebensmittel her und/ oder bringe Futtermittel in den Verkehr? Welche Risikobereiche hat mein Betrieb?
5.) Deckt meine Rechtsschutzversicherung den Betrieb, die Fahrzeuge und die Familie ab?
6.) Was gibt es für Verbesserungen beim Versicherer, die oftmals keine Mehrkosten mit sich bringen?
Abschließend lässt sich sagen, dass man nicht immer gleich den Versicherer wechseln sollte, wenn der Beitrag steigt. Prüfen Sie für sich, ob sie eine gute Geschäftsbeziehung zu Ihrem Versicherer haben, ob er sich um sie bemüht und wie Schäden abgewickelt werden. Aber lesen und prüfen Sie immer Ihre Verträge!