Falsch angesetzt, falsch gerechnet

Falsch angesetzt, falsch gerechnet

Mit der Fusion einzelner Versicherungsträger zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wurden neue Berechnungsgrundlagen für die Berufsgenossenschaft gültig. Hier schlichen sich jedoch kardinale Fehler ein. Eine böse Überraschung erlebten Milchschaf und -ziegen haltende Betriebe im April. Die aus acht regionalen Sozialversicherungsträgern und der Sozialversicherung für den Gartenbau entstandene Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erstellte erstmalig für das Beitragsjahr 2013 neue Beitragsbescheide. Viele Landwirte dachten zunächst an einen Irrtum. Beitragserhöhungen hatten sich bereits im Vorfeld abgezeichnet, brachten nun allerdings teilweise eine Verdoppelung. Auch für die kommenden Jahre wurden Erhöhungen angekündigt. Viele Betriebe wandten sich daraufhin an die beiden Verbände VSZM und VHM, denn diese Beitragsbelastung wurde für einige Betriebe existenzgefährdend.

Der Verband für handwerkliche Milchverarbeitung (VHM) betreut Hofkäsereien, die Vereinigung der Schaf und Ziegenmilcherzeuger (VSZM) vertritt die Milchschaf- und Milchziegenbetriebe. So sollte z. B. ein Milchschafbetrieb mit 18 ha Grünland, 90 Schafen und Hofkäserei einen Beitrag von fast 3 000 Euro zahlen. Viele Betriebe bemängelten auch falsche Tierzahlen und eine fehlerhafte Einstufung bei der Nutzungsrichtung. Der VSZMund VHM beschäftigten sich daraufhin intensiv mit der neuen Beitragssatzung der Berufsgenossenschaft und ermittelten die Ursachen für den extremen Beitragsanstieg. Es stellte sich heraus, dass der dem Produktionsverfahren zugrunde gelegte Arbeitszeitbedarf um ein Mehrfaches über den realen Werten, vor allem der mittleren Betriebsgrößen, liegt. Die VSZM wies daraufhin auf die mangelhafte Datenerhebung und unzutreffenden Berechnungsfaktoren hin und bat um Klärung.

Aufgrund des hohen Zeitdrucks nach der Fusion der Sozialversicherungsträger wurden mangelhafte Datengrundlagen kleiner Milchtiere für die Berechnung herangezogen. Bei der Ermittlung des Arbeitszeitbedarfes für dieses Produktionsverfahren bei Beständen bis 250 Tiere wurde beispielsweise die Verarbeitung und Vermarktung einbezogen. Diese stellen aber eigene Produktionsverfahren dar und sind gesondert zu bewerten. Daraufhin sank der Arbeitszeitbedarf bei den Milchschafen und -ziegen um ca. 60 %, und eine günstigere Einstufung in die Degressionstabelle konnte vorgenommen werden. Die Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag der Betriebe sind unterschiedlich, bedeuten aber in vielen Fällen eine Beitragssenkung über 30 %. Vorbehaltlich der Zustimmung der Vertreterversammlung wird die Satzungsänderung rückwirkend zum Januar 2013 beschlossen. Durch die Aufsichtsbehörde werden die fehlerhaften Bescheide geändert, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Ein Antrag ist dazu nicht notwendig.

Bauernzeitung, 48. Woche 2014, VSZM